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Werkstatt-Rat

Der Werkstatt-Rat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung und unterstützt bei Fragen am Arbeitsplatz.

Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte in der Werkstatt regelt die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).

Mit einer Wahlbeteiligung von 48% bei 346 Wahlberechtigten der WfbM wurde am 18.10.2021 der neue Werkstatt-Rat gewählt. Der Vorstand des Werkstatt-Rates wird auf der konstituierenden Sitzung am 5.11. gewählt und ist dann für die nächsten 4 Jahre im Amt.

Der Werkstatt-Rat vertritt die Interessen der Beschäftigten und hat Mitspracherecht bei Entscheidungen, die innerhalb der WfbM getroffen werden.

In regelmäßigen Sitzungen mit der WfbM-Leitung werden Veränderungen innerhalb der Werkstatt, aber auch Probleme der Beschäftigten besprochen und gemeinsam nach Lösungen gesucht.

Der neue Werkstatt-Rat besteht aus 5 Mitgliedern. Begleitet wird er zurzeit von Herrn Christian Nehrke als Vertrauensperson und Protokollführer.