Melden von Verstößen
Neben den Führungskräften sind alle Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen aufgerufen, mögliche Verstöße gegen die Compliance-Anforderung und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu melden und so dazu beizutragen, die Folgen solcher Verstöße zu begrenzen und vergleichbares Fehlverhalten in Zukunft zu verhindern.
Sollten Sie eine Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz oder dem Hinweisgeberschutzgesetz haben, können Sie die gerne hier abgeben: