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Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Rotenburger Werke gGmbH sehen sich als Betrieb mit internationalen Verflechtungen in der besonderen Verantwortung, auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang der Lieferketten hinzuwirken und die Geschäftsbeziehungen mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten.

Die zunehmende Integration der Rotenburger Werke in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte bietet Chancen und Herausforderungen zugleich: Neue Märkte und Produktionsstätten werden erschlossen und so Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen. Gleichzeitig entstehen aber auch Risiken durch Intransparenz und die oft mangelhafte Durchsetzung von international anerkannten Menschenrechten in den Lieferketten. Die Rotenburger Werke bekennen sich dazu, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten.

Wir stehen zu dieser Verantwortung als Unternehmen unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen. Dazu richten die Rotenburger Werke ein Risikomanagement ein, um Verstöße gegen die Menschenrechtslage im Bereich der Lieferkette rechtzeitig erkennen und analysieren zu können. Auf dieser Basis können dann Maßnahmen ergriffen werden, die die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der Lieferkette sicherstellen.

Dazu gehört zum Verständnis der Rotenburger Werke, faire Löhne zu bezahlen, auf angemessene Arbeitsbedingungen vor Ort hinzuwirken und die Ausbeutung von Kindern zu verhindern. Für die Rotenburger Werke ist Gleichberechtigung von Frauen und Männern selbstverständlich, und wir benachteiligen niemanden wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aufgrund einer Behinderung.

Korruption lehnen wir ebenso ab wie Zwangsarbeit und Menschenhandel: Für diese Leitlinien stehen die Rotenburger Werke ein und schulen ihre Mitarbeiter*innen, diese Werte im Betrieb zu leben. Dies beginnt bei der bewussten Wahrnehmung von Verstößen gegen diese Prinzipien, die über festgelegte Prozesse aufgegriffen und bearbeitet werden, um dann in geeignete Maßnahmen für den Betrieb zu münden. Dies gilt auch für Hinweise Dritter.

Melden von Verstößen

Neben den Führungskräften sind alle Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen aufgerufen, mögliche Verstöße gegen die Compliance-Anforderung und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu melden und so dazu beizutragen, die Folgen solcher Verstöße zu begrenzen und vergleichbares Fehlverhalten in Zukunft zu verhindern.

Sollten Sie eine Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz oder dem Hinweisgeberschutzgesetz haben, können Sie die gerne hier abgeben: